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LG Nürnberg-Fürth, 12.05.1978 - 7 S 8614/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 161/82
Begriff der Betriebskosten bei Lieferung von Fernwärme - Instandhaltungskosten …
Vielmehr werden davon alle - bei Anwendbarkeit der Zweiten Berechnungsverordnung als Betriebskosten auf den Mieter abwälzbaren - Kosten erfaßt, die der Fernwärmelieferer seinerseits als bei der Erzeugung der Wärme im Heizwerk angefallen dem Vermieter berechnet (vgl. auch Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 - VIII ZR 273/77 = WM 1979, 472, 473; Landgericht Hamburg ZMR 1981, 274; Landgericht Nürnberg-Fürth WuM 1979, 50 [LG Nürnberg 12.05.1978 - 7 S 8614/77]; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Teil-Bd. IV, § 22 NMV Anm. 6 und § 27 II. BV, Anm. c 1.1.; vgl. auch die Neufassung der Anlage 3 durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung vom 22. Juni 1979 (BGBl. I S. 1077, 1103), durch die in Nr. 4 c klarstellend der Klammerzusatz "Grund- und Arbeitspreis" eingefügt worden ist).